Schlosshotel Marihn Flotower Straße 1 17217 Penzlin / OT Marihn Check-in ab 15:00 Uhr Bitte informieren Sie uns über Ihre ungefähre Ankunftszeit! |
Gerne erstellen wir Ihnen weitere Angebote für individuelle Arrangements oder Komplettbuchungen. Bitte senden Sie uns dazu eine Email an info@schlosshotel-marihn.de. Wir beantworten Ihre Anfragen gerne und zeitnah.
Verschenken Sie Zeit und Erholung. Sie sagen uns Ihre Wünsche, und wir stellen Ihnen einen Urlaubsgutschein für Ihr persönliches Geschenk ganz nach Wunsch aus.
Wir bitte um Ihr Verständnis, dass unser Hotel für Kleinkinder und Haustiere nicht geeignet ist – Ausnahme sind nach Absprache mit dem Hotel möglich. Der Park ist nur für Hotelgäste zugänglich.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unser Hotel über keine gastronomische Einrichtung verfügt.
Gerne bieten wir unseren Gästen zwischen 17-19 Uhr nach Voranmeldung eine Brotzeit oder eine Suppe der Saison an. Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei unserer Hotelmanagerin, Frau Dreier.
Da wir insgesamt über nur 7 Suiten und Doppelzimmer verfügen, bitten wir um eine Anzahlung von 50% bei folgenden Buchungen:
- von mehr als 3 Gästeeinheiten
- bei Gesamtkosten von mehr als € 500
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
Stornierung:
Es kann immer etwas passieren. Jedoch ist es für alle schade, wenn jemand nicht kommt und die Zimmer frei bleiben, obwohl andere gern gekommen wären. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig!
Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB. Bei vorzeitiger Abreise oder Rücktritt von der Reise fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 14 Tage vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren
- bis 5 Tage vor Ankunftstag: 70% des vereinbarten Gesamtpreises
- weniger als 5 Tage vor dem Ankunftstag: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Nichtanreise (no-show): 100% des vereinbarten Gesamtpreises
Vorzeitige Abreise:
Im Falle der vorzeitigen Abreise ist der Gast zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 60 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.